Förderungen

Unsere Schule wird durch verschiedene Stellen gefördert. Die Förderungen sind hier für Sie aufgelistet.

Das sächsische Staatsministerium für Kultus hat die Förderrichtlinie zum DigitalPakt am 21. Mai 2019 die "Richtlinie Digitale Schulen" veröffentlicht.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Mittlerweile wurden alle Anträge bewilligt. Die bewilligten Maßnahmen können bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.

Im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ veröffentlichte der Freistaat Sachsen am 15. Juli 2020 die „Mobile-Endgeräte-Förderverordnung“. Am 12. Mai 2021 folgte die „Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung“ im Rahmen der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“. Zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung Administration wurde ebenfalls am 12. Mai 2021 die „IT-Administrations-Förderverordnung“ veröffentlicht.

Mit dem Gütesiegel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus Schulen ausgezeichnet, an denen Schulsport und tägliche Bewegung im Schulalltag eine hoher Stellenwert eingeräumt werden. Unter diesen Gesichtspunkten wählen die Referenten für Schulsport des Landesamtes für Schule und Bildung die Schulen in Zusammenarbeit mit den Schulsportkoordinatoren jährlich aus.

Die ausgezeichneten Schulen erhalten vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus das Gütesiegel "Sportfreundliche Schule", eine Urkunde sowie einen Einkaufgutschein in Höhe von 600,00 €.