Berufsschulpflicht

 

Laut sächsischem Schulgesetz §28 hat jeder Jugendliche die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (Berufsschulpflicht).

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier:

 

Druckversion | Sitemap
Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau