Der Unterricht erfolgt im ersten und zweiten Ausbildungsjahr an zwei Schultagen und im dritten Ausbildungsjahr an einem Schultag pro Woche bzw. als Blockunterricht.
Der Blockunterricht umfasst insgesamt 12 Unterrichtswochen in drei bzw. zwei mehrwöchigen Schulblöcken.
Voraussetzung ist eine Lehrstelle! Jeder Auszubildende ist entweder berufsschulpflichtig oder, wenn die Berufsschulpflicht bereits erfüllt ist, durch die Anmeldung des Ausbilders berufsschulberechtigt.